Ja. Ein Rentner-/ in hat einen monatlichen Freibetrag von CHF 1’400.— (Jahreslohn CHF 16’800). Verdient er mehr als CHF 16’800 / Jahr ist auf dem übersteigenden Betrag die AHV geschuldet. Die ALV ist nicht mehr abzuziehen.
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Ja. Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein: der Lohn stammt von einem Nebenerwerb der Lohn aus dem Nebenerwerb übersteigt im Jahr CHF 2’300.—nicht Als Nebenerwerb gilt eine Lohnzahlung nur, wenn parallel dazu im In- und Ausland ein Haupterwerb besteht.
Alle Mitarbeiter ab dem 18. Altersjahr.
Nein. Diese sind vom AHV-pflichtigen Bruttolohn abzuziehen und müssen demzufolge nicht bei der AHV-Lohnbescheinigung angegeben werden.
In der Schweiz ist die Altersvorsorge auf dem sogenannten Drei-Säulen-Konzept aufgebaut. Die 1. Säule – Staatliche Vorsorge Die erste Säule umfasst die AHV / IV / ALV / EO. Sie sorgt dafür, dass das Existenzminimum abgedeckt wird. Die 2. Säule – Berufliche Vorsorge Die zweite Säule umfasst die BVG / UVG. Sie sorgt dafür, dass […]
2. Säule – Berufliche Vorsorge (BVG) 2018 2019 Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und InvaliditätAb 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres zusätzlich auch Alterssparen Eintrittslohn pro Jahr CHF 21 150 CHF 21 330 Koordinationsabzug pro Jahr CHF 24 675 CHF 24 885 Minimal versicherter Lohn nach […]
1. Säule AHV/IV/EO – Beitragsfreie Einkommen Geringfügiger Nebenerwerb (AHV ist abzurechnen, wenn es der Arbeitnehmer verlangt. Gilt nicht für Hausangestellte.) bis jährlich CHF 2 300
1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende 2019 2018 Maximalsatz 9.70% 9.70% Maximalsatz gilt ab einem Einkommen von – pro Jahr CHF 55 700 CHF 56 200 Unterer Grenzbetrag – pro Jahr CHF 9 300 CHF 9 400 Für Einkommen zwischen CHF 56 200 und CHF 9 400 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung. Nichterwerbstätige […]
ab 01.01.20 ab 01.01.19 1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres AHV 8.70% 8.40% IV 1.40% 1.40% EO 0.45% 0.45% Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) je die Hälfte der Prämien zulasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 10.55% 10.25% Arbeitnehmerbeiträge 5.275% 5.125% Solidaritätsbeitrag ab CHF 148′ 201 – nach […]
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