Was muss ich in einem Darlehensvertrag unter Privaten (z.B. Verwandten / Freunden) alles regeln? Parteien definieren (Darlehensgeber / Darlehensnehmer) Darlehensbetrag Verzinsung (muss unter Nichtkaufleuten speziell verabredet werden) Vertragsdauer / Kündigung (Keine Kündigungsfrist vereinbart = Art. 318 OR Kündigungsfrist 6 Wochen) monatliche oder jährliche Amortisation Der Darlehensvertrag ist in den Art. 312 – 318 OR geregelt.Der […]