AHV-Beitragssätze Unselbständigewerbende

ab 01.01.20 ab 01.01.19
1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres
AHV 8.70% 8.40%
IV 1.40% 1.40%
EO 0.45% 0.45%
Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) je die Hälfte der Prämien zulasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 10.55% 10.25%
Arbeitnehmerbeiträge 5.275% 5.125%
Solidaritätsbeitrag ab CHF 148′ 201 – nach oben unbegrenzt 1.00% 1.00%

 

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