Ja. Ein Rentner-/ in hat einen monatlichen Freibetrag von CHF 1’400.— (Jahreslohn CHF 16’800). Verdient er mehr als CHF 16’800 / Jahr ist auf dem übersteigenden Betrag die AHV geschuldet. Die ALV ist nicht mehr abzuziehen.
Ja. Ein Rentner-/ in hat einen monatlichen Freibetrag von CHF 1’400.— (Jahreslohn CHF 16’800). Verdient er mehr als CHF 16’800 / Jahr ist auf dem übersteigenden Betrag die AHV geschuldet. Die ALV ist nicht mehr abzuziehen.