Schlagwort-Archive: BVG

Koordinationsabzug

Was ist ein Koordinationsabzug? Ist der Lohnanteil, welcher unter dem BVG-Obligatorium nicht versichert ist. Der Koordinationsabzug beträgt im Jahr 2018 CHF 24’675 und entspricht der maximalen jährlichen AHV-Rente. Das heisst im BVG-Obligatorium ist der Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzuges versichert. Der Grund liegt darin, dass in einem Versicherungsfall zuerst die AHV-Rente zu tragen kommt und die […]

BVG-Pflicht Arbeitnehmer

Ab wann ist ein Angestellter BVG-pflichtig? Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahr für die Risiken Tod und Invalidität.Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahr zusätzlich für den Sparprozess Das heisst Sie müssen alle Arbeitnehmer/-innen obligatorisch BVG versichern an dem Tag, an welchem Ihr Mitarbeiter/-in das 18. Altersjahr erreicht hat. Dies […]

Einkauf BVG – 3-Jahres Sperrfrist

Sie haben einen höheren Reingewinn und sind BVG-versichert. Um einerseits Steuern zu sparen und andererseits die Altersvorsorge weiter aufzubauen, empfiehlt sich abzuklären, ob Sie noch ein Einkaufspotential bei Ihrer BVG-Kasse haben. Die BVG-Einkäufe können vom Einkommen steuerlich zum Abzug gebracht werden. Nach neuestem Bundesgerichtsentscheid ist es auch möglich die Hälfte des Einkaufes vom steuerlichen Gewinn […]

BVG – Beitragssätze

BVG-Beitragssätze

2. Säule – Berufliche Vorsorge (BVG)  2018 2019 Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres für die Risiken Tod und InvaliditätAb 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres zusätzlich auch Alterssparen Eintrittslohn pro Jahr CHF 21 150 CHF 21 330 Koordinationsabzug pro Jahr CHF 24 675 CHF 24 885 Minimal versicherter Lohn nach […]

Besteuerung Vorbezug Säule 2 / 3a

Bei der Auszahlung wird Ihr Vorsorgekapital zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen, versteuert. Wir berechnen Ihnen gerne wie hoch Ihre Steuern bei einem Bezug ausfallen würden. Achtung: Beachten Sie, dass Sie vor dem Bezug in den letzten drei Jahren keinen Einkauf in die Säule 2 getätigt haben.  

Voraussetzungen Bezug Säule 2 / 3a

Frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (Achtung: Bezug innerhalb von einem Jahr nach Aufnahme) Bezug für Wohneigentum (Achtung: nur selbstgenutztes Wohneigentum) Definitives Verlassen der Schweiz Einkauf in eine Pensionskasse Bezug einer ganzen IV-Rente im Todesfall an die Begünstigten