BVG-Pflicht Arbeitnehmer

Ab wann ist ein Angestellter BVG-pflichtig?

Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahr für die Risiken Tod und Invalidität.
Ab dem 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahr zusätzlich für den Sparprozess

Das heisst Sie müssen alle Arbeitnehmer/-innen obligatorisch BVG versichern an dem Tag, an welchem Ihr Mitarbeiter/-in das 18. Altersjahr erreicht hat. Dies sofern sie folgende Grenzwerte übersteigen:

Jahreseinkommen von CHF 21’330 (Grenzwert 2019, unabhängig vom Beschäftigungsgrad)
Ihr BVG-Reglement kann unter Umständen auch tiefere Grenzwerte ansetzen.

Beiträge: Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Teilung der BVG-Pflicht zu 50 % Arbeitgeber / 50 % Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann aber auch höhere Beiträge übernehmen.

Achtung: Ein Mitarbeiter, welcher weniger als drei Monate bei Ihnen arbeitet ist nicht BVG-pflichtig.

Es ist immer das Jahreseinkommen massgebend, d.h. wenn ein Mitarbeiter am 1.7.2019 anfängt mit einem Bruttolohn von CHF 3’000 ist er ab dem 1.7.2019 BVG-pflichtig, da sein Einkommen auf ein Jahr umgerechnet CHF 36’000 (oder CHF 39’000 mit 13. Monatslohn) betragen würde.

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