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Grundstückgewinnsteuer auf Ersatzobjekten

Wenn Sie eine Liegenschaft, welche Sie selbst bewohnen, verkaufen und den Verkaufgewinn in eine neue selbst genutzte Liegenschaft stecken, dann können Sie bei der Grundstückgewinnsteuer einen Steueraufschub beantragen. Sie zahlen keine Grundstückgewinnsteuer falls der Gewinn vollständig refinanziert werden kann. Ansonsten müssen Sie nur über den darüberliegenden Teil abrechnen. Achtung: Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass […]