Kategorie-Archive: Erben und Schenken

Schenkungssteuer

Im Kanton Bern gelten folgende Regelungen zur Schenkungssteuer: Erbschaften und Schenkungen an Nachkommen und Ehegatten sind im Kanton Bern steuerfrei. Wichtig ist, ob eine Schenkungssteuer ausgelöst wird oder nicht, bestimmt sich immer über den Wohnsitz des Schenkers, dass heisst wenn z.B. ein Schenker im Kanton Solothurn Wohnsitz oder Liegenschaftsbesitz hat gelten die Regelungen des Kantons […]

Nutzniessung

Was ist eine Nutzniessung und wie sieht diese steuerlich aus? Die Nutzniessung ist in Art. 745ff ZGB geregelt. Eine Nutzniessung gibt dem Berechtigten das Recht die Sache zu nutzen. Wird bei einer Liegenschaft eine Nutzniessung vertraglich festgelegt, so betrifft diese in der Regel die gesamte Liegenschaft. Teile einer Liegenschaft können nur mit einer Nutzniessung belegt […]

Wohnrecht

Was ist ein Wohnrecht? Ein Wohnrecht berechtigt eine Person ein Gebäude (oder einen Teil davon – z.B. Wohnung) ausschliesslich zu benützen. Dieses wird in der Regel lebenslänglich und unentgeltlich gewährt. Die gesetzliche Regelung finden Sie in Art. 776 ff ZGB. Ein Wohnrecht ist höchstpersönlich, dass heisst es kann weder vererbt noch übertragen werden. Ein Wohnrechtsberechtigter […]

Eigengut

Eigengut

Was gehört eigentlich zum Eigengut? – Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen; – Vermögenswerte, die einem Ehegatten bei der Eheschliessung bereits gehört haben; – Vermögenswerte, die einem Ehegatten während der Ehe unentgeltlich zufallen / Erbschaft und Schenkungen – Genugtuungsansprüche – Ersatzanschaffungen für Eigengut

Testament

Welche Formen von Testamenten gibt es? eigenhändiges Testament öffentliches Testament Nottestament Eigenhändiges Testament Das eigenhändige Testament ist von Anfang bis am Schluss von Hand zu schreiben (also keine Schreibmaschine oder Computer verwenden).  Das Testament muss folgende Teile enthalten: Ort (wo das Testament ausgestellt wurde) Genaues Datum mit Jahr, Monat und Tag Vornamen und Namen Unterschrift […]

Pflichtteile

Folgende Personen sind pflichtteilsgeschützt: Ehefrau: Pflichtteil 1/2 Nachkommen: Pflichtteil 3/4 (auch die Kinder der Kinder) Eltern: Pflichtteil 1/2 Über den nicht pflichtteilgeschützten Teil kann frei verfügt werden. Für eine Nachfolgeregelung kann es sinnvoll sein, die freiverfügbare Quote mittels Ehe- oder Erbvertrag neu zu verteilen.