Was gehört eigentlich zum Eigengut?
– Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen;
– Vermögenswerte, die einem Ehegatten bei der Eheschliessung bereits gehört haben;
– Vermögenswerte, die einem Ehegatten während der Ehe unentgeltlich zufallen / Erbschaft und Schenkungen
– Genugtuungsansprüche
– Ersatzanschaffungen für Eigengut