Pflichtteile

Folgende Personen sind pflichtteilsgeschützt:

Ehefrau: Pflichtteil 1/2
Nachkommen: Pflichtteil 3/4 (auch die Kinder der Kinder)
Eltern: Pflichtteil 1/2

Über den nicht pflichtteilgeschützten Teil kann frei verfügt werden.
Für eine Nachfolgeregelung kann es sinnvoll sein, die freiverfügbare Quote mittels Ehe- oder Erbvertrag neu zu verteilen.

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