Folgende Personen sind pflichtteilsgeschützt:
Ehefrau: Pflichtteil 1/2
Nachkommen: Pflichtteil 3/4 (auch die Kinder der Kinder)
Eltern: Pflichtteil 1/2
Über den nicht pflichtteilgeschützten Teil kann frei verfügt werden.
Für eine Nachfolgeregelung kann es sinnvoll sein, die freiverfügbare Quote mittels Ehe- oder Erbvertrag neu zu verteilen.