Was gilt es zu beachten, wenn eine Ihrer Angestellten schwanger ist: Kündigungsschutz Während der Schwangerschaft und in den 16 Wochen nach der Niederkunft darf der Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden (Art. 336c OR). Wird in der Sperrfrist trotzdem eine Kündigung ausgesprochen so ist diese nichtig, d.h. das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen, es muss nochmals nach der Sperrfrist […]
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Alle Frauen, die zum Zeitpunkt der Geburt ein Einkommen erzielen bzw. ein Taggeld beziehen, sei es als Arbeitnehmerin, Selbständigerwerbende oder im Familienbetrieb Mitarbeitende bzw. arbeitslose oder arbeitsunfähige Frauen.