Alle Frauen, die zum Zeitpunkt der Geburt ein Einkommen erzielen bzw. ein Taggeld beziehen, sei es als Arbeitnehmerin, Selbständigerwerbende oder im Familienbetrieb Mitarbeitende bzw. arbeitslose oder arbeitsunfähige Frauen.
Alle Frauen, die zum Zeitpunkt der Geburt ein Einkommen erzielen bzw. ein Taggeld beziehen, sei es als Arbeitnehmerin, Selbständigerwerbende oder im Familienbetrieb Mitarbeitende bzw. arbeitslose oder arbeitsunfähige Frauen.