Wie wird im Falle einer Scheidung das Vermögen aufgeteilt? Als Erstes wird eine güterrechtliche Auseinandersetzung durchgeführt. Bei einer Heirat nach dem 1.1.1995 gilt für die Eheleute der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dieser Güterstand kann durch Ehevertrag abgeändert werden. Ehen, welche vor dem 1.1.1995 geschlossen wurden, hatten bei in Krafttretung des neuen Eherechtes die Möglichkeit den Güterstand […]
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Was gehört eigentlich zum Eigengut? – Gegenstände, die einem Ehegatten ausschliesslich zum persönlichen Gebrauch dienen; – Vermögenswerte, die einem Ehegatten bei der Eheschliessung bereits gehört haben; – Vermögenswerte, die einem Ehegatten während der Ehe unentgeltlich zufallen / Erbschaft und Schenkungen – Genugtuungsansprüche – Ersatzanschaffungen für Eigengut
Bei der Gütertrennung gibt es nur zwei Massen: das Vermögen jedes Ehegatten. Innerhalb der gesetzlichen Schranken verwaltet und nutzt jeder Ehegatte sein Vermögen und verfügt darüber.
Was gehört alles zur Errungenschaft: Der Arbeitserwerb Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeinrichtungen Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit Erträge des Eigengutes Ersatzanschaffungen für Errungenschaft Fehlt der Beweis, dass ein Vermögenswert zum Eigengut gehört, vermutet das Gesetz Errungenschaft.
Wie setzt sich die Errungenschaftsbeteiligung zusammen: Eigengut Ehemann Eigengut Ehefrau Errungenschaft Ehemann Errungenschaft Ehefrau Zum Eigengut gehören die vor der Ehe eingebrachten Güter sowie alle Schenkungen und Erbschaften.
Das Eherecht kennt folgende Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung die Gütertrennung die Gütergemeinschaft Wenn kein Ehevertrag besteht und bei der Heirat nichts anderes vereinbart wurde, gilt im heutigen Eherect die Errungenschaftsbeteiligung.