Güterstände im Eherecht

Das Eherecht kennt folgende Güterstände:

  • die Errungenschaftsbeteiligung
  • die Gütertrennung
  • die Gütergemeinschaft

Wenn kein Ehevertrag besteht und bei der Heirat nichts anderes vereinbart wurde, gilt im heutigen Eherect die Errungenschaftsbeteiligung.

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