Errungenschaft

Was gehört alles zur Errungenschaft:

  • Der Arbeitserwerb
  • Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeinrichtungen
  • Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit
  • Erträge des Eigengutes
  • Ersatzanschaffungen für Errungenschaft

Fehlt der Beweis, dass ein Vermögenswert zum Eigengut gehört, vermutet das Gesetz Errungenschaft.

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