Was gehört alles zur Errungenschaft:
- Der Arbeitserwerb
- Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und Sozialfürsorgeinrichtungen
- Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit
- Erträge des Eigengutes
- Ersatzanschaffungen für Errungenschaft
Fehlt der Beweis, dass ein Vermögenswert zum Eigengut gehört, vermutet das Gesetz Errungenschaft.