Kategorie-Archive: Liegenschaft verkaufen

Nutzniessung

Was ist eine Nutzniessung und wie sieht diese steuerlich aus? Die Nutzniessung ist in Art. 745ff ZGB geregelt. Eine Nutzniessung gibt dem Berechtigten das Recht die Sache zu nutzen. Wird bei einer Liegenschaft eine Nutzniessung vertraglich festgelegt, so betrifft diese in der Regel die gesamte Liegenschaft. Teile einer Liegenschaft können nur mit einer Nutzniessung belegt […]

Wohnrecht

Was ist ein Wohnrecht? Ein Wohnrecht berechtigt eine Person ein Gebäude (oder einen Teil davon – z.B. Wohnung) ausschliesslich zu benützen. Dieses wird in der Regel lebenslänglich und unentgeltlich gewährt. Die gesetzliche Regelung finden Sie in Art. 776 ff ZGB. Ein Wohnrecht ist höchstpersönlich, dass heisst es kann weder vererbt noch übertragen werden. Ein Wohnrechtsberechtigter […]

Grundstückgewinnsteuer auf Ersatzobjekten

Wenn Sie eine Liegenschaft, welche Sie selbst bewohnen, verkaufen und den Verkaufgewinn in eine neue selbst genutzte Liegenschaft stecken, dann können Sie bei der Grundstückgewinnsteuer einen Steueraufschub beantragen. Sie zahlen keine Grundstückgewinnsteuer falls der Gewinn vollständig refinanziert werden kann. Ansonsten müssen Sie nur über den darüberliegenden Teil abrechnen. Achtung: Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass […]

Verkauf Liegenschaft / Pensionskassengelder

Was passiert eigentlich, wenn ich meine Liegenschaft verkaufe mit den vorbezogenen Pensionskassengeldern? Muss ich diese zurückzahlen? Ja, wenn Sie nach dem Verkauf der Liegenschaft keine neue selbstbewohnte Liegenschaft bzw. Wohnung kaufen und Sie das 60. Altersjahr noch nicht erreicht haben, müssen Sie die Pensionskassengelder an Ihre Pensionskasse zurückzahlen. Im Grundbuch sind die vorbezogenen Pensionskassengelder eingetragen. […]

Was unterliegt der Grundstückgewinnsteuer?

Die Differenz bei einem Verkauf einer Liegenschaft zwischen dem Verkaufspreis (Verkehrswert) und dem früheren Kaufpreis oder Erstellungswert (Anlagewert) plus die wertvermehrenden Investitionen. Achtung: Deshalb immer alle Belege der Liegenschaft aufbewahren, damit m Verkaufsfall der Anlagewert bzw. die wertvermehrenden Investitionen nachgewiesen werden können. Die Beweislast gegenüber der Steuerbehörde liegt in diesem Fall nämlich beim Steuerpflichtigen.