Verkauf Liegenschaft / Pensionskassengelder

Was passiert eigentlich, wenn ich meine Liegenschaft verkaufe mit den vorbezogenen Pensionskassengeldern? Muss ich diese zurückzahlen?

Ja, wenn Sie nach dem Verkauf der Liegenschaft keine neue selbstbewohnte Liegenschaft bzw. Wohnung kaufen und Sie das 60. Altersjahr noch nicht erreicht haben, müssen Sie die Pensionskassengelder an Ihre Pensionskasse zurückzahlen. Im Grundbuch sind die vorbezogenen Pensionskassengelder eingetragen.

Achtung: Beim Bezug der Pensionskassengelder haben Sie Steuern bezahlt. Bei einer späteren Rückzahlung der Pensionskassengelder haben Sie ein Anrecht auf Rückerstattung der Steuern. Diese müssen aber beim Steueramt beantragt werden. Machen Sie dies nicht, so wird das bereits besteuerte Geld bei einer Kapitalauszahlung bei Pensionierung nochmals besteuert.

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