Grundstückgewinnsteuer auf Ersatzobjekten

Wenn Sie eine Liegenschaft, welche Sie selbst bewohnen, verkaufen und den Verkaufgewinn in eine neue selbst genutzte Liegenschaft stecken, dann können Sie bei der Grundstückgewinnsteuer einen Steueraufschub beantragen. Sie zahlen keine Grundstückgewinnsteuer falls der Gewinn vollständig refinanziert werden kann. Ansonsten müssen Sie nur über den darüberliegenden Teil abrechnen.

Achtung: Das Bundesgericht hat kürzlich entschieden, dass der Steueraufschub nicht beansprucht werden kann, wenn das verkaufte Haus schon Jahre nicht mehr selbst bewohnt wurde (BGE 2C_467/2011). Der Steueraufschub kann auch bei Ferienliegenschaften nicht beansprucht werden.

 

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