Was unterliegt der Grundstückgewinnsteuer?

Die Differenz bei einem Verkauf einer Liegenschaft zwischen dem Verkaufspreis (Verkehrswert) und dem früheren Kaufpreis oder Erstellungswert (Anlagewert) plus die wertvermehrenden Investitionen.

Achtung: Deshalb immer alle Belege der Liegenschaft aufbewahren, damit m Verkaufsfall der Anlagewert bzw. die wertvermehrenden Investitionen nachgewiesen werden können. Die Beweislast gegenüber der Steuerbehörde liegt in diesem Fall nämlich beim Steuerpflichtigen.

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