Die Differenz bei einem Verkauf einer Liegenschaft zwischen dem Verkaufspreis (Verkehrswert) und dem früheren Kaufpreis oder Erstellungswert (Anlagewert) plus die wertvermehrenden Investitionen.
Achtung: Deshalb immer alle Belege der Liegenschaft aufbewahren, damit m Verkaufsfall der Anlagewert bzw. die wertvermehrenden Investitionen nachgewiesen werden können. Die Beweislast gegenüber der Steuerbehörde liegt in diesem Fall nämlich beim Steuerpflichtigen.