Bei der Gütertrennung gibt es nur zwei Massen: das Vermögen jedes Ehegatten. Innerhalb der gesetzlichen Schranken verwaltet und nutzt jeder Ehegatte sein Vermögen und verfügt darüber.
Bei der Gütertrennung gibt es nur zwei Massen: das Vermögen jedes Ehegatten. Innerhalb der gesetzlichen Schranken verwaltet und nutzt jeder Ehegatte sein Vermögen und verfügt darüber.