Koordinationsabzug

Was ist ein Koordinationsabzug?

Ist der Lohnanteil, welcher unter dem BVG-Obligatorium nicht versichert ist. Der Koordinationsabzug beträgt im Jahr 2018 CHF 24’675 und entspricht der maximalen jährlichen AHV-Rente. Das heisst im BVG-Obligatorium ist der Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzuges versichert. Der Grund liegt darin, dass in einem Versicherungsfall zuerst die AHV-Rente zu tragen kommt und die zweite Säule deshalb diesen Teil nicht auch noch versichern muss.

Tipp: Wenn Sie Ihre Mitarbeiter besser versichern wollen, können Sie den Koordinationsabzug auch ausschliessen lassen und den ganzen Lohn versichern.

 

3 Meinungen zu “Koordinationsabzug

    • germann sagt:

      Ich habe Ihnen eine Statistik gefunden, welche alle relevanten Daten im Bereich der beruflichen Vorsorge ab dem Jahr 1985 (also ab Beginn des BVG-Obligatoriums) aufgezeichnet sind. Diese Statistik kommt vom Bundesamt für Sozialversicherungen BSV. Hier der entsprechende Link: BSV
      Treuhand Germann
      Sabine Germann

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