Voraussetzungen Bezug Säule 2 / 3a

  • Frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung
  • Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (Achtung: Bezug innerhalb von einem Jahr nach Aufnahme)
  • Bezug für Wohneigentum (Achtung: nur selbstgenutztes Wohneigentum)
  • Definitives Verlassen der Schweiz
  • Einkauf in eine Pensionskasse
  • Bezug einer ganzen IV-Rente
  • im Todesfall an die Begünstigten

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