Einkauf BVG – 3-Jahres Sperrfrist

Sie haben einen höheren Reingewinn und sind BVG-versichert. Um einerseits Steuern zu sparen und andererseits die Altersvorsorge weiter aufzubauen, empfiehlt sich abzuklären, ob Sie noch ein Einkaufspotential bei Ihrer BVG-Kasse haben. Die BVG-Einkäufe können vom Einkommen steuerlich zum Abzug gebracht werden. Nach neuestem Bundesgerichtsentscheid ist es auch möglich die Hälfte des Einkaufes vom steuerlichen Gewinn abzuziehen und damit ebenfalls AHV-Beiträge zu sparen. Lassen Sie sich beraten in welcher Grössenordnung Sie das Einkaufspotential jährlich ausnützen sollen, um langfristig Steuern zu sparen.

Achtung: Beim Einkauf ist zu berücksichtigen, dass Sie die BVG-Gelder 3 Jahre nicht mehr beziehen können (Bezugsmöglichkeiten – siehe Bericht Voraussetzungen Bezug Säule 2 / Säule 3a). Sollten Sie diese Sperrfirst nicht einhalten können, wird die Steuerbehörde die bereits abgezogenen Einkaufsbeträge wieder bei Ihrem Einkommen aufrechnen und die definitive Veranlagung nochmals öffnen.

Beachten Sie weiter, dass Sie nur Einkäufe in eine gesunde BVG-Kasse machen (heisst der Deckungsgrad liegt bei 100 % und mehr). Bei Kassen, bei welchen der Deckungsgrad nicht mehr voll gedeckt haben riskieren Sie mit Ihren BVG-Einkäufen an den Sanierungsmassnahmen teilzuhaben.

 

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