Nein. Diese sind vom AHV-pflichtigen Bruttolohn abzuziehen und müssen demzufolge nicht bei der AHV-Lohnbescheinigung angegeben werden.
Nein. Diese sind vom AHV-pflichtigen Bruttolohn abzuziehen und müssen demzufolge nicht bei der AHV-Lohnbescheinigung angegeben werden.