Kann auf den AHV-Abzug verzichtet werden?

Ja. Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein:

  • der Lohn stammt von einem Nebenerwerb
  • der Lohn aus dem Nebenerwerb übersteigt im Jahr CHF 2’300.—nicht

Als Nebenerwerb gilt eine Lohnzahlung nur, wenn parallel dazu im In- und Ausland ein Haupterwerb besteht.

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