Ja. Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein:
- der Lohn stammt von einem Nebenerwerb
- der Lohn aus dem Nebenerwerb übersteigt im Jahr CHF 2’300.—nicht
Als Nebenerwerb gilt eine Lohnzahlung nur, wenn parallel dazu im In- und Ausland ein Haupterwerb besteht.