Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres.
Das heisst es ist das Kalenderjahr und nicht das Geburtsdatum massgebend.
Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hat am 5.6.1994 Geburtstag, d.h. sie wird am 5.6.2012 18 jährig.
Die AHV-Pflicht beginnt für sie am 1.1.2012.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.
Gilt dabei das Kalenderjahr oder der Geburtstag?
Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres.
Das heisst es ist das Kalenderjahr und nicht das Geburtsdatum massgebend.
Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hat am 5.6.1994 Geburtstag, d.h. sie wird am 5.6.2012 18 jährig.
Die AHV-Pflicht beginnt für sie am 1.1.2012.
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Treuhand Germann
Sabine Germann