AHV-Beitragssätze für Selbständigerwerbende

1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende                                                   2019             2018
Maximalsatz 9.70% 9.70%
Maximalsatz gilt ab einem Einkommen von – pro Jahr CHF 55 700 CHF 56 200
Unterer Grenzbetrag – pro Jahr CHF 9 300 CHF 9 400
Für Einkommen zwischen CHF 56 200 und CHF 9 400 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung.
Nichterwerbstätige + Personen ohne Ersatzeinkommen bezahlen pro Jahr den Mindestbeitrag von CHF 475 CHF 480
pro Jahr den Maximalbeitrag von CHF 23 750 CHF 24 000
Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres
Beitragsfreies Einkommen
–     Für AHV-Rentner pro Jahr CHF 16 800 CHF 16 800
–     Nur auf Verlangen des Versicherten abzurechnen, auf geringfügigem Entgelt pro Jahr und Arbeitgeber CHF 2 300 CHF 2 300
Davon ausgenommen sind Personen, die im Privathaushalt arbeiten (z.B. Reinigungs- und Bügelpersonal)

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