Ein optimal ausgearbeiteter Mietvertrag kann viel zu einem guten Mietverhältnis beitragen.
Autor-Archive: Sabine Germann
Folgende Kennzahlen bzw. Werte müssen Sie immer im Auge behalten: Umsatz Bruttogewinn (Umsatz abzüglich Warenaufwand) Personalaufwand Mietaufwand Sollte einer der vier Bereiche nicht mehr im Lot sein, kann hier ohne, dass Sie geeignete Gegenmassnahmen ergreifen sehr viel Geld verloren gehen. Denken Sie daran, dass es nach dem Erkennen der Situation noch ein paar Monate geht […]
Gegen Berufsunfälle sind alle Mitarbeiter zu versichern. Der Arbeitgeber übernimmt 100 % der BU-Prämie. Gegen Nichtbetriebsunfälle sind alle Mitarbeiter zu versichern, wenn sie mehr als 8 Stunden pro Woche im Betrieb mitarbeiten. Die Nichtbetriebsunfallversicherung trägt normalerweise 100 % der Mitarbeiter. Es können jedoch auch andere Regelungen getroffen werden.
Ja. Ein Rentner-/ in hat einen monatlichen Freibetrag von CHF 1’400.— (Jahreslohn CHF 16’800). Verdient er mehr als CHF 16’800 / Jahr ist auf dem übersteigenden Betrag die AHV geschuldet. Die ALV ist nicht mehr abzuziehen.
Ja. Folgende Bedingungen müssen kumulativ erfüllt sein: der Lohn stammt von einem Nebenerwerb der Lohn aus dem Nebenerwerb übersteigt im Jahr CHF 2’300.—nicht Als Nebenerwerb gilt eine Lohnzahlung nur, wenn parallel dazu im In- und Ausland ein Haupterwerb besteht.
Alle Mitarbeiter ab dem 18. Altersjahr.
Nein. Diese sind vom AHV-pflichtigen Bruttolohn abzuziehen und müssen demzufolge nicht bei der AHV-Lohnbescheinigung angegeben werden.
Eine Option ist das Recht einer Partei, durch die Abgabe einer einseitigen Willenserklärung ein inhaltlich bereits fixiertes Vertragsverhältnis herbeizuführen oder zu verlängern. Geschäftsmietverträge enthalten vor allem Optionen, die eine Verlängerung eines befristeten oder allenfalls unecht befristeten Mietverhältnisses herbeiführen sollen. Dabei kann dieses Recht einmalig oder mehrfach eingeräumt werden. Unechte Optionen zeichnen sich dadurch aus, dass […]
Der Vermieter muss auf einem offiziellen Formular dem Mieter die Mietzinserhöhung ankündigen. Darin ist zu begründen auf was für Berechnungsgrundlagen sich die Mietzinserhöhung stützt. Die Mietzinserhöhung kann auf den nächstmöglichen Kündigungstermin vorgenommen werden. Bei Mietverhältnissen auf bestimmte Dauer ist eine Mietzinsanpassung einzig möglich, wenn im Voraus eine entsprechende Anpassungsklausel vereinbart wurde
Brauche ich eine Zustimmung vom Vermieter, wenn ich am Mietobjekt etwas verändern will? Ja. Der Vermieter muss über die Umbauwünsche des Mieters orientiert werden. Dem Mieter wird empfohlen, die Zustimmung des Vermieters schriftlich zu verlangen. In diesem Schreiben ist ebenfalls zu regeln, was mit dem Mieterausbau zu geschehen hat, wenn der Mieter auszieht (Rückbau in […]