Der Vermieter muss auf einem offiziellen Formular dem Mieter die Mietzinserhöhung ankündigen. Darin ist zu begründen auf was für Berechnungsgrundlagen sich die Mietzinserhöhung stützt. Die Mietzinserhöhung kann auf den nächstmöglichen Kündigungstermin vorgenommen werden. Bei Mietverhältnissen auf bestimmte Dauer ist eine Mietzinsanpassung einzig möglich, wenn im Voraus eine entsprechende Anpassungsklausel vereinbart wurde