1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Selbstständigerwerbende 2019 2018 Maximalsatz 9.70% 9.70% Maximalsatz gilt ab einem Einkommen von – pro Jahr CHF 55 700 CHF 56 200 Unterer Grenzbetrag – pro Jahr CHF 9 300 CHF 9 400 Für Einkommen zwischen CHF 56 200 und CHF 9 400 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung. Nichterwerbstätige […]
Autor-Archive: Sabine Germann
ab 01.01.20 ab 01.01.19 1. Säule AHV/IV/EO – Beiträge Unselbstständigerwerbende Beitragspflicht: ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres AHV 8.70% 8.40% IV 1.40% 1.40% EO 0.45% 0.45% Total vom AHV-Bruttolohn (ohne Familienzulagen) je die Hälfte der Prämien zulasten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer 10.55% 10.25% Arbeitnehmerbeiträge 5.275% 5.125% Solidaritätsbeitrag ab CHF 148′ 201 – nach […]
Maximalbeiträge 2019 mit Pensionskasse 6’826 Für Erwerbstätige ohne 2. Säule: 20% des Nettoerwerbseinkommens 34’128 Einzahlungen in die 3. Säule können bis zum jährlichen Maximalbeitrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Keine Vermögenssteuer auf dem Vorsorgeguthaben. Zins- und Kapitalerträge sind während der Vorsorgedauer steuerfrei. Beim Zeitpunkt der Auszahlung wird Ihr Vorsorgekapital zu einem reduzierten Satz, getrennt […]
Bei der Auszahlung wird Ihr Vorsorgekapital zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen, versteuert. Wir berechnen Ihnen gerne wie hoch Ihre Steuern bei einem Bezug ausfallen würden. Achtung: Beachten Sie, dass Sie vor dem Bezug in den letzten drei Jahren keinen Einkauf in die Säule 2 getätigt haben.
Frühestens fünf Jahre vor der Pensionierung Aufnahme der selbständigen Tätigkeit (Achtung: Bezug innerhalb von einem Jahr nach Aufnahme) Bezug für Wohneigentum (Achtung: nur selbstgenutztes Wohneigentum) Definitives Verlassen der Schweiz Einkauf in eine Pensionskasse Bezug einer ganzen IV-Rente im Todesfall an die Begünstigten
Familien intern möglich? Uebernahme durch leitende Angestellte möglich? Uebernahme durch Verkauf an Dritten Liquidation der Unternehmung = Finanzielle / steuerliche Konsequenzen der verschiedenen Varianten abklären
langfristige Existenzfähigkeit der eigenen Unternehmung Stärken- / Schwächenanalyse der Unternehmung Markt- und Konkurrenzanalyse Klare Definition der Aufgaben / Kompetenzen (Nachfolger / Uebergeber) Zeitplan der Uebergabe der Führungsverantwortung an den Nachfolger Abbau der nichtbetriebsnotwendigen Vermögensgegenstände
– Jede Ausgangslage einer Unternehmung ist anders = Individuelle Lösungen sind gefragt / Keine Patentrezepte – Es gibt nicht nur Sachprobleme zu lösen = hinter allem steht auch der Mensch
Alle Vermögenswerte, welche der Firma langfristig zum Gebrauch stehen (z.B. Maschinen, Backofen, Büroeinrichtung, Ladeneinrichtung)
Wertverminderung des Anlagevermögens durch die Nutzung über die Jahre. Tipp: Sie sollten den Betrag der jährlichen Abschreibungen auf ein Investitionskonto überweisen. So haben Sie gewährleistet, dass Sie bei einer späteren Investition das benötigte Geld vorhanden ist.