Maximalbeiträge | 2019 |
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mit Pensionskasse | 6’826 |
Für Erwerbstätige ohne 2. Säule: 20% des Nettoerwerbseinkommens | 34’128 |
Einzahlungen in die 3. Säule können bis zum jährlichen Maximalbeitrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Keine Vermögenssteuer auf dem Vorsorgeguthaben.
- Zins- und Kapitalerträge sind während der Vorsorgedauer steuerfrei.
- Beim Zeitpunkt der Auszahlung wird Ihr Vorsorgekapital zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen, versteuert.