Maximalbeiträge Säule 3a – 2019

Abzugshöhe Säule 3a
Maximalbeiträge 2019
mit Pensionskasse   6’826
Für Erwerbstätige ohne 2. Säule: 20% des Nettoerwerbseinkommens 34’128

Einzahlungen in die 3. Säule können bis zum jährlichen Maximalbeitrag vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

  • Keine Vermögenssteuer auf dem Vorsorgeguthaben.
  • Zins- und Kapitalerträge sind während der Vorsorgedauer steuerfrei.
  • Beim Zeitpunkt der Auszahlung wird Ihr Vorsorgekapital zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen, versteuert.

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