Eine Option ist das Recht einer Partei, durch die Abgabe einer einseitigen Willenserklärung ein inhaltlich bereits fixiertes Vertragsverhältnis herbeizuführen oder zu verlängern.
Geschäftsmietverträge enthalten vor allem Optionen, die eine Verlängerung eines befristeten oder allenfalls unecht befristeten Mietverhältnisses herbeiführen sollen. Dabei kann dieses Recht einmalig oder mehrfach eingeräumt werden. Unechte Optionen zeichnen sich dadurch aus, dass eine Vertragsverlängerung nicht nur vom Willen einer Partei abhängt
was geschieht, wenn ich das Optionsrecht nicht einlöse?