Versicherungen / Beitragspflichten eines Selbständigerwerbenden

Welche Versicherungen muss ich als Selbständigerwerbender obligatorisch abschliessen und welche sind freiwillig?

  • AHV: Selbständigerwerbende sind nach Art. 1a Abs. 1 AHVG der AHV unterstellt. Die AHV wird auf dem Reingewinn berechnet.
  • FAK: Neu können die Selbständigerwerbenden auch die Kinder- und Ausbildungszulagen verlangen.
  • ALV: Ein Selbständigerwerbender ist nicht mehr ALV-versichert. Im Falle eines Scheiterns hat er keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder.
  • Unfallversicherung: In der Schweiz wohnhafte Selbständigerwerbende und ihre nicht obligatorisch versicherten mitarbeitenden Familienmitglieder können sich freiwillig unfallversichern (Art. 4 Abs. 1 UVG)
  • Krankentaggeldversicherung: Die Krankentaggeldversicherung kann freiwillig abgeschlossen werden. Je länger die Wartefristen gewählt werden, desto tiefer fallen die Prämien aus.
  • BVG: Ein Selbständigerwerbender kann sich freiwillig dem BVG anschliessen. Er kann sich aber nur entweder der Vorsorgeeinrichtung seines eigenen Personals, der Vorsorgeeinrichtung des Berufsverbandes oder der Auffangeinrichtung anschliessen (Art. 44 BVG).
  • Säule 3a: Ein Selbständigerwerbender kann freiwillig eine Säule 3a aufbauen. Wenn er keine 2. Säule (BVG) hat, kann er 20 % des Reingewinnes in die Säule 3a einzahlen (max. CHF 34’128.–/2019). Untersteht er dem BVG kann er lediglich die kleine Säule 3a machen (CHF 6’826.–/2019)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert