Lohnausweis

Digitale Ablage

Bin ich verpflichtet als Arbeitgeber einen Lohnausweis auszustellen?

Ja. Jeder Arbeitgeber, ob Personen- oder Kapitalunternehmen, ist verpflichtet, für seine Arbeitnehmenden Lohnausweise auszustellen (Art. 127 Abs. 1 lit. a DBG). Sie können die neuen Lohnausweise direkt bei der Steuerverwaltung herunterladen. Einen entsprechenden Link finden Sie in der Link-Liste.

Achtung: Der neue Lohnausweis ist viel detailierter, vor allem in den Bereichen der Gehaltsnebenleistungen (fringe benefits), d.h. es müssen z.B. die unentgeltliche oder vergünstigte Wohnung oder Verpflegungskosten, die Zuverfügungstellung von Generalabonnements, die Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen, etc. angegeben werden. Nehmen Sie sich deshalb genügend Zeit, um den Lohnausweis richtig zu erstellen oder lassen Sie sich beim ersten Einrichten beraten.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert