Stille Reserven

Stille Reserven entstehen entweder durch die Unterbewertung von Aktiven oder durch die Überbewertung von Passiven. Eine Unterbewertung von Aktiven entsteht durch Bildung von Delkredere (Verlustrisiken bei Debitoren), Bildung des priviligierten Warendrittels (Warenvorräte werden nur zu 66.66 % in die Buchhaltung genommen) oder durch Überabschreibung von Anlagevermögen (Backofen Einkauf 100’000, Abschreibungen 50’000, Buchwert 50’000, Verkaufswert 70’000 – stille Reserven von 20’000). Eine Überbewertung der Passiven entsteht durch Bildung von Rückstellungen (z.B. haben Sie einen hängigen Prozess und wissen nicht, ob Sie oder Ihr Gegner den Prozess gewinnen wird. Das Vorsichtsprinzip im Handelsrecht lässt es zu, dass Sie in diesem Fall die evtl. Kosten des Prozesses und den Schaden bereits im heutigen Zeitpunkt zurückstellen, obwohl der Ausgang des Prozesses noch unklar ist).

Auch nach dem neuen Rechnungslegungsgesetz (in Kraftsetzung voraussichtlich 1.1.2013) ist die Bildung von stillen Reserven erlaubt.

Achtung: Bei der Liquidation eines Unternehmens wird über die stillen Reserven abgerechnet (Einkommenssteuer und AHV). Deshalb ist im Vorfeld einer Nachfolge immer zu klären wie hoch der Bestand an stillen Reserven ist, damit die Steuern geplant werden können. Die Unternehmungssteuerreform II hat hier ebenfalls etwas Milderung verschafft.

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