Privatanteil Fahrzeug soll erhöht werden

Privatanteil Geschäftsfahrzeug soll erhöht werden

Die Eidg. Steuerverwaltung hat in ihrem Newsletter bekannt gegeben, dass der Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge in Zukunft erhöht werden soll.
Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) hat am 28. Juni 2019 eine Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Vernehmlassungstext

Heutiges System: Privatanteil Fahrzeug

Ihr Mitarbeiter fährt ein Geschäftsfahrzeug. Der Privatanteil wird dann wie folgt berechnet: 0.8 % vom Kaufpreis des Fahrzeuges x 12 = Privatanteil (Kaufpreis 50’000 x 0.8 % x 12 = CHF 4’800 Privatanteil).
Dieser Privatanteil ist im Bruttolohn Ihres Arbeitnehmers auf dem Lohnausweis auszuweisen. Der Privatanteil ist sowohl MWST- wie auch sozialversicherungspflichtig.
In der Abstimmung FABI wurden die Fahrkosten für den täglichen Arbeitsweg bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3’000 beschränkt (die Kantone haben teilweise grosszügigere Regelungen getroffen).
Arbeitnehmer mit einem Geschäftsfahrzeug hätten demzufolge einen Vorteil gegenüber denjenigen, welche kein Geschäftsfahrzeug besitzen. Diese Ungleichheit wurde beseitigt, indem der tägliche Arbeitsweg berechnet  (Anzahl km x 0.70 Rappen x 220 Arbeitstage) und davon die CHF 3’000 abgezogen wird. Bei einem positiven Ergebnis (Arbeitsweg: 50 km à 0.70 Rp. x 220 Tage  =  CHF 5’390 – CHF 3’000 = CHF 2’390), wird dieses zu zusätzlichem Einkommen (d.h. in diesem Beispiel wäre der Bruttolohn um CHF 2’390 zu erhöhen). Als Arbeitgeber, müssen Sie ebenfalls noch den Aussendienstanteil Ihres Mitarbeiters auf dem Lohnausweis aufführen.  Der errechnete Betrag wird dann um den Prozentsatz des Aussendienstes gekürzt (CHF 2’390 x 40 % Aussendienst = CHF 956. CHF 2’390 – CHF 956 = CHF 1’434). Das heisst, wenn Ihr Mitarbeiter zu 100 % im Aussendienst ist, hat er kein zusätzliches Einkommen. Dann wird dann davon ausgegangen, dass der Mitarbeiter jeden Tag direkt zum Kunden fährt und folge dessen, kein Arbeitsweg anfällt. Dies ist die heute gültige Regelung.

Neues geplantes vereinfachtes System: Privatanteil Fahrzeug

Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) will nun das System vereinfachen. Neu soll der Privatanteil von 0.8 % auf 0.9 % erhöht werden. Dafür soll in Zukunft auf die Aufrechnung Arbeitsweg verzichtet werden und damit auch auf die Bescheinigung des Arbeitgebers für den Aussendienstanteils im Lohnausweis.
Diese Massnahmen würde zu leicht höheren Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen führen. Leider ist nicht bekannt, wie viel die Mehreinnahmen betragen, da es keine Statistik zu den Geschäftsfahrzeuginhabern geben soll.

Wie die Regelung dann wirklich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Ebenfalls ist noch nicht klar, ob die Kantone der direkten Bundessteuer folgen. Wir informieren Sie wieder, wenn wir weitere Informationen haben.

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