Aktienkapital: Das Aktienkapital muss mind. CHF 100’000 betragen und muss zu mind. 20 % einbezahlt werden. Im Minimum aber CHF 50’000. Das nicht einbezahlte Aktienkapital ist in der Buchhaltung offen auszuweisen und muss spätestens bei Liquidation einbezahlt werden Aktien: Es gibt Inhaber- oder Namensaktien. Die Inhaberaktien können einfach übertragen werden, nämlich mit der Übergabe der […]