Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft

Aktienkapital:

Das Aktienkapital muss mind. CHF 100’000 betragen und muss zu mind. 20 % einbezahlt werden. Im Minimum aber CHF 50’000. Das nicht einbezahlte Aktienkapital ist in der Buchhaltung offen auszuweisen und muss spätestens bei Liquidation einbezahlt werden

Aktien:

Es gibt Inhaber- oder Namensaktien. Die Inhaberaktien können einfach übertragen werden, nämlich mit der Übergabe der Aktie an den neuen Eigentümer. Das heisst, die Aktiengesellschaft kennt Ihre Aktionäre in diesem Fall nicht. Bei den Namensaktien sind die Aktien auf den Eigentümer eingetragen und im Aktienbuch vermerkt. Das heisst, die Aktiengesellschaft kennt Ihre Aktionäre. Die Übergabe erfolgt mittels Indossament.

Haftung:

Für die Schulden der Aktiengesellschaft haftet das Aktienkapital. Sollte es nicht voll einbezahlt sein, haftet trotzdem das gesamte im Handelsregister eingetragene Aktienkapital.

Gründung Aktiengesellschaft:

Es genügt ein Aktionär, um eine Aktiengesellschaft zu gründen. Für die Gründung müssen Statuten erstellt werden und die Aktiengesellschaft entsteht erst mit dem Eintrag ins Handelsregister. Eine Gründung einer Aktiengesellschaft ist notariell zu beurkunden.

Gründungsformen:

Es gibt die Barliberierung und die Sacheinlagenliberierung. Bei der Barliberierung wird das Aktienkapital bar auf ein Sperrkonto einbezahlt. Nach der Gründung wird das Konto dann wieder für die Gesellschaft freigegeben. Bei der Sacheinlageliberierung wird das Aktienkapital mittels Vermögenswerten (z.B. Fahrzeug / Mobilien / Wertschriften, etc.) einbezahlt. Dabei muss ein Revisionsexperte bestätigen, dass die Vermögenswerte werthaltig und dem Wert der Aktien entsprechen.

Aktionärsbindungsvertrag:

Vertrag zwischen den Aktionären, in welchem Sie die Beziehung der Aktionäre untereinander regeln.

Organe der Aktiengesellschaft:

– Generalversammlung
– Verwaltungsrat
– Revisionsstelle (unter Umständen Opting out möglich)

Steuern:

Die Aktiengesellschaft ist steuerlich ein eigenes Steuersubjekt, das heisst die Aktiengesellschaft zahlt für den erwirtschafteten Gewinn Steuern. Zahlt sich nun ein Aktionär aus diesem Gewinn eine Dividende, wird der Aktionär dafür nochmals besteuert (sogenannte wirtschaftliche Doppelbesteuerung). Diese wurde mit der Unternehmenssteuerreform II gemildert.

Achtung: Vielfach wird eine Aktiengesellschaft wegen der Haftung gewählt. Denken Sie daran, dass die meisten Kreditgeber eine solidarische Bürgschaft des Aktionärs verlangen und somit die private Haftung gegenüber den Banken bestehen bleibt. Ebenfalls ist es wichtig zu wissen, dass bei Steuerschulden oder AHV-Schulden der Verwaltungsrat per Gesetz ebenfalls solidarisch haftet. Achten Sie also als Verwaltungsrat gut darauf, dass diese Verpflichtungen erfüllt werden, ansonsten haften Sie unter Umständen persönlich für diese Schulden.

 

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