Steueraufschub Grundstückgewinnsteuer

Steueraufschub Grundstückgewinnsteure

Welche Tatsachen führen zu einem Steueraufschub bei der Grundstückgewinnsteuer:

  •  Erbgang, Erbvorbezug, Schenkung
  • Eigentumswechsel Ehegatten bei Güterrecht (bei Scheidung Einverständnis beider Ehegatten)
  • Landumlegungen
  • Ersatzbeschaffungen

Achtung: Für alle Kantone zwingend (Art. 12 Abs. 3 StHG)

Welche Wirkung hat der Steueraufschub?

  • Grundstückgewinnsteuer wird nicht erhoben
  • Grundstückgewinnsteuer wird aufgeschoben

Achtung: Der Käufer übernimmt die latente (aufgelaufene) Steuerlast des Vorgängers. Deshalb ist immer zu berechnen, ob eine Steuerlast besser aufgeschoben oder bezahlt wird.

2 Meinungen zu “Steueraufschub Grundstückgewinnsteuer

  1. rasanti sagt:

    Hallo ich habe eine Frage wieviel kann sich die Grundstückgewinnsteuer sein wenn ich ca. Fr. 200’000.- plus mache und ich in den letzten Jahren ca. 150’000.- investiert habe?

    • germann sagt:

      Ich benötige um diese Frage zu beantworten noch folgende Informationen. Wie lange besitzen Sie die Liegenschaft? Durch den Besitzesdauerabzug ist es nämlich wesentlich wie lange sich Ihre Liegenschaft in Ihrem Besitz befand. Und zum zweiten: In welchem Kanton befindet sich die Liegenschaft? Auch hier gibt es deutliche Unterschiede. Danach kann ich Ihnen die Frage gerne beantworten.

      Treuhand Germann
      S. Germann

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