Nebenkosten im Mietvertrag

Wie werden die Nebenkosten in einem Mietvertrag abgerechnet und welche Nebenkosten kann der Vermieter eigentlich geltend machen?

Es gibt zwei Arten, wie die Nebenkosten abgerechnet werden können. Steht in Ihrem Vertrag  bei den Nebenkosten „pauschal“ dann muss der Vermieter die Nebenkosten nicht jährlich abrechnen. Das heisst für den Mieter, dass er immer gleichviel Nebenkosten bezahlt und er mit keinen Nachrechnungen rechnen muss. Der Vermieter kann die Nebenkosten dann nur mittels einer Mietzinserhöhung anpassen und muss darlegen können, dass die Pauschale nicht ausreicht, um seine Kosten abzudecken. Steht hingegen in Ihrem Vertrag bei den Nebenkosten „akonto“ dann ist der Vermieter verpflichtet Ihnen mindestens 1 x jährlich eine detailierte Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Dabei kann es beim Mieter sowohl Rück- wie auch Nachzahlungen auslösen. Bei den effektiven Kosten werden die bereits monatlich bezahlten Akontozahlungen in Abzug gebracht.

Welche Nebenkosten kann der Vermieter also abrechnen?

– Heizung und Warmwasser
– Hauswartung
– Wasserzins
– Abwassergebühr, Kehrichtgebühr
– TV-Gebühren (Kabelanschluss)
– Garten- und Umgebungsarbeiten
– Allgemeinstrom
– Serviceabonnemente
– Verwaltungskosten

Keine Nebenkosten sind z.B. Strom der Wohnung, Unterhaltskosten der Wohnung

 

 

 

 

 

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