Wussten Sie, dass die Frist der Einreichung der MWST-Formulare bzw. der Zahlung bei der Eidg. Steuerverwaltung verlängert werden kann? Mit diesem Link kommen Sie direkt zum Fristverlängerungsformular.
Achtung: Denken Sie daran, dass die Fristverlängerung Ihnen zwar mehr Zeit zum Ausfüllen der Formulare gibt, Sie aber nicht vor den Folgen der Verzugszinsen bewahrt. Das heisst, wenn Sie die MWST-Forderung zu spät begleichen, müssen Sie ab dem aufgedruckten Abgabedatum bis zur Zahlung mit Verzugszinsen rechnen. Diese können Sie jedoch verringern, in dem Sie Akontozahlungen an die Eidg. Steuerverwaltung leisten.
Wichtig: Die Buchhaltung ist ein Führungsinstrument jedes Unternehmers, deshalb sollte sie immer (wenn möglich) à jour sein. Das heisst, ist die Buchhaltung zeitnah geführt, so sollte die Abgabe der Mehrwertsteuer eigentlich fristgerecht möglich sein. Es ist deshalb ratsam die Fristverlängerung nur in Ausnahmesituationen zu beanspruchen.