Ab dem 1.1.2013 haben nun auch Selbständigerwerbende gesamtschweizerisch Anrecht auf die national festgelegten Mindestbeiträge der Familienzulagen. Die Mindestzulage beträgt CHF 200.00 Kinderzulagen bzw. CHF 250.00 Ausbildungszulagen pro Kind und Monat. Je nach Kanton können diese jedoch auch höher ausfallen und einige Kantone zahlen auch noch zusätzlich Geburts- und Adopitonszulagen.