Abgabepflicht Radio TV für Unternehmen

Umsatzabgabe Radio / TV

Gemäss Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) Art. 70 und dem aktuellen Bundesratsbeschluss sind Unternehmen für die Radio / TV Gebühr abgabepflichtig, wenn sie einen jährlichen Umsatz von CHF 500’000 (exkl. MWST) oder mehr erzielen.

Als massgeblicher Umsatz zählt der weltweit erzielte Gesamtumsatz.

Die Grundlage bildet dabei der im Vorjahr erzielte Gesamtumsatz und im ersten Erhebungsjahr der Gesamtumsatz des Vorvorjahres (Gesamtumsatz 2017).

Die Tabelle zeigt Ihnen bei welchem Umsatz Sie welche Gebühr zahlen müssen.

Tarifkategorie

0

1

2

3

4

5

6

Umsatz (CHF)

Bis 499’999

500’000 – 999’999

1’000’000 – 4’999’999

5’000’000 – 19’999’999

20’000’000 – 99’999’999

100’000’000 – 999’999’999

ab 1’000’000’000

Tarif / Jahr (CHF)

0

365

910

2’280

5’750

14’240

35’590

ESTV Serafe
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