Gemäss Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) Art. 70 und dem aktuellen Bundesratsbeschluss sind Unternehmen für die Radio / TV Gebühr abgabepflichtig, wenn sie einen jährlichen Umsatz von CHF 500’000 (exkl. MWST) oder mehr erzielen.
Als massgeblicher Umsatz zählt der weltweit erzielte Gesamtumsatz.
Die Grundlage bildet dabei der im Vorjahr erzielte Gesamtumsatz und im ersten Erhebungsjahr der Gesamtumsatz des Vorvorjahres (Gesamtumsatz 2017).
Die Tabelle zeigt Ihnen bei welchem Umsatz Sie welche Gebühr zahlen müssen.
Tarifkategorie
0
1
2
3
4
5
6
Umsatz (CHF)
Bis 499’999
500’000 – 999’999
1’000’000 – 4’999’999
5’000’000 – 19’999’999
20’000’000 – 99’999’999
100’000’000 – 999’999’999
ab 1’000’000’000
Tarif / Jahr (CHF)
0
365
910
2’280
5’750
14’240
35’590