Versteuerung Kinderrenten

Versteuerung Kinderrente

Wer versteuert die Kinderrenten, wenn das Kind volljährig ist?

Kinderrenten werden ausbezahlt bis zum 18. Altersjahr und danach bis zum Ende der Erstausbildung oder mit Erreichen des 25. Altersjahr (analog Kinderzulagen). Der Anspruchsberechtigte der Kinderrenten sind demzufolge wie bei den Kinderzulagen die Eltern. Aus diesem Grund sind die Kinderrenten auch nach Erreichen der Volljährigkeit bei den Eltern steuerbar, da diese im Gegenzug auch den Kinderabzug, die höheren Versicherungsbeträge und den tieferen Tarif in Anspruch nehmen können.

Achtung: Das oben gesagte gilt aber nicht für die Waisenrente. Der Anspruchsberechtigte der Waisenrente ist das Kind. Demzufolge muss das Kind nach Erreichen des 18. Altersjahr seine Waisenrente in seiner eigenen Steuererklärung als Einkommen deklarieren und somit versteuern.
Kinderrenten, welche der geschiedene Ehemann an die Kinder weiterleitet, gelten als Alimentzahlungen. Kinderalimente sind ab dem 18. Altersjahr nicht mehr bei den Eltern steuerbar bzw. können auch nicht mehr vom Zahler der Alimente abgezogen werden. Die Kinderalimente sind beim volljährigen Kind steuerfrei.

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