Darlehensvertrag

Was muss ich in einem Darlehensvertrag unter Privaten (z.B. Verwandten / Freunden) alles regeln?

  •  Parteien definieren (Darlehensgeber / Darlehensnehmer)
  •  Darlehensbetrag
  • Verzinsung (muss unter Nichtkaufleuten speziell verabredet werden)
  • Vertragsdauer / Kündigung (Keine Kündigungsfrist vereinbart = Art. 318 OR Kündigungsfrist 6 Wochen)
  • monatliche oder jährliche Amortisation

Der Darlehensvertrag ist in den Art. 312 – 318 OR geregelt.
Der Darlehensvertrag ist formlos gültig. Es empfiehlt sich aber einen schriftlichen Vertrag (aus Beweisgründen) abzuschliessen.

 

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