Rechtsform wählen

Du hast ein eigenes Geschäft eröffnet und nun fragst Du Dich, welche Rechtsform Dein Unternehmen haben soll. Wir gehen in dieser Timeline auf die in der Schweiz häufigst verwendeten Rechtsformen ein. Dies sind:

  • Einzelfirma
  • GmbH
  • Aktiengesellschaft

Falls Du über die Kollektivgesellschaft mehr erfahren willst, lass uns einen Kommentar da. Dann schalten wir diese ebenfalls auf.

Die Einzelfirma

Eine Einzelfirma kann immer nur durch 1 Person gegründet und geführt werden. Sie entsteht durch die Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Der Handelsregistereintrag ist erst notwendig, wenn der Umsatz von CHF 100’000 erreicht wird. Der Einzelunternehmer haftet auch mit seinem gesamten Privatvermögen für die Schulden der Firma. Steuerlich gesehen ist der Einzelfirmainhaber und das Unternehmen ein und dieselbe Person.

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Die GmbH

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) entsteht erst durch den Eintrag ins Handelsregister. Sie kann bar, durch die Einzahlung von Kapital, als Sacheinlage (Maschinen, Fahrzeuge, etc.) oder durch Sachübernahme (Umwandlung einer bestehenden Firma), gegründet werden.Die GmbH kann einen oder mehrere Inhaber und Geschäftsführer haben. Mit der Einzahlung des Kapitals steht jedem Gesellschafter von Gesetzes wegen die Geschäftsführung zu. Das Mindestkapital beträgt CHF 20’000. Die Haftung der Geschäftsschulden ist damit auf dieses Kapital beschränkt. Steuerlich gesehen ist der Inhaber und das Unternehmen je ein Steuersubjekt.

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Die Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft entsteht erst durch den Eintrag ins Handelsregister. Sie kann bar, durch die Einzahlung von Kapital, als Sacheinlage (Maschinen, Fahrzeuge, etc.) oder durch Sachübernahme (Umwandlung einer bestehenden Firma), gegründet werden. Die Aktiengesellschaft kann einen oder mehrere Gründer haben. Durch den Besitz von Aktien wird er aber nicht automatisch auch Geschäftsführer. Dadurch ist die Aktiengesellschaft geeignet auch für die reine Kapitalbeschaffung. Das Mindestkapital beträgt CHF 100’000. Steuerlich gesehen ist der Inhaber und das Unternehmen je ein Steuersubjekt.

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