28.01.2021 – Kanton Solothurn – Hilfe für Unternehmen
Hilfe für Unternehmen im Kanton Solothurn
Der Kanton Solothurn gewährt in erster Linie nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge.
Die Höhe des nicht rückzahlbaren Härtefallbeitrag beläuft sich pro Unternehmen auf höchstens 10 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 (max. CHF 100‘000).
Erreicht eine Unternehmung die CHF 100‘000 kann eine zusätzliche Solidarbürgschaft bentragt werden, sofern der verbürgte Kredit mind. CHF 500‘000 beträgt.
Pro Unternehmen darf die rückzahlbare und die nichtrückzahlbare Unterstützung gesamthaft nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 + 2019 und höchstens CHF 600‘000 betragen.
Anspruchsberechtigt sind:
– Eventbranche
– Schausteller
– Reisebranche
– Gastronomie + Hotelerie
– touristische Betriebe
– mit Sitz im Kanton Solothurn
– verfügen über eine UID-Nummer
Solltest Du nicht in dies Branchen fallen, aber wegen Corona den Umsatzrückgang hast, stelle das Gesuch.
Gesuche können beim Kanton bis spätestens 30. Juni 2021 eingereicht werden. Die Unternehmen müssen per 1.10.2020 Sitz im Kanton Solothurn haben. Dem Gesuch sind umfassende Belege beizulegen.
Falls wir dich darin unterstützen können, stehen wir dir gerne zur Verfügung.