Vergleiche Deine Steuererklärung mit der definitiven Veranlagung

Lege Deine ausgefüllte Steuererklärung und die definitive Steuerveranlagung nebeneinander und vergleiche Deine Angaben mit denen der Steuerverwaltung. Wo gibt es Abweichungen? Kennzeichne diese mit einem Leuchtstift.

Notiere die Abweichungen zu Deiner Steuererklärung

Falls Du zwischen Deiner Steuererklärung und der definitiven Veranlagung Abweichungen feststellst, notiere diese. Kannst Du Dir die Abweichungen erklären? Bist Du damit einverstanden oder zweifelst Du?

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Erhebe Einsprache

Wenn Du der Meinung bist, dass die Steuerverwaltung fälschlicherweise etwas geändert hat, dann kannst Du innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Veranlagung Einsprache gegen die definitive Veranlagung bei der Steuerverwaltung erheben.

Achtung: Die Frist von 30 Tagen ist nicht erstreckbar. Wenn die Frist abgelaufen ist, kannst Du nichts mehr gegen die definitive Veranlagung unternehmen. Behalte diese Frist, also immer im Auge.

Die Steuerverwaltung erhebt für die Einsprache keine Gebühren. Also nutze die Gelegenheit, um Unklarheiten zu beseitigen.

Hast Du weitere Fragen oder brauchst Du Hilfe?

Kontaktiere uns und wir überprüfen Deine Veranlagung für Dich. Wenn Du willst, erheben wir auch in Deinem Namen Einsprache.

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