Erhebe Einsprache
Wenn Du der Meinung bist, dass die Steuerverwaltung fälschlicherweise etwas geändert hat, dann kannst Du innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Veranlagung Einsprache gegen die definitive Veranlagung bei der Steuerverwaltung erheben.
Achtung: Die Frist von 30 Tagen ist nicht erstreckbar. Wenn die Frist abgelaufen ist, kannst Du nichts mehr gegen die definitive Veranlagung unternehmen. Behalte diese Frist, also immer im Auge.
Die Steuerverwaltung erhebt für die Einsprache keine Gebühren. Also nutze die Gelegenheit, um Unklarheiten zu beseitigen.