Weiterbildungskosten
Du kannst Deine berufsorientierte Aus- bzw. Weiterbildungskosten von Deinen Steuern abziehen. Beachte die Begrenzung Deines Kantons in der Höhe des Abzuges. Voraussetzung für den Abzug sind:
- Erster Abschluss auf der Sekundarstufe II
- Falls kein Abschluss: vollendetes 20. Lebensjahr
Bist Du Selbständigerwerbend kannst Du sämtliche Aus- und Weiterbildungskosten abziehen, welche mit Deiner Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen.
Beachte: Falls Du eine Ausbildung mit einem eidg. anerkannten Fachdiplom abschliesst, denke daran, dass Du evtl. einen Teil Deiner Studiengebühren über die Bundesbeiträge zurückfordern kannst (siehe dazu Bundesbeiträge).