Steuern planen (planen statt zahlen)

Mit dem richtigen Ausfüllen Deiner Steuererklärung kannst Du zwar den einen oder anderen Steuerfranken sparen, aber wirklich Steuern sparst Du mit der Steuerplanung. Das heisst mit den Massnahmen, welche Du vor der Abgabe Deiner Steuererklärung (im entsprechenden Steuerjahr) vornimmst.

Liegenschaftsunterhalt planen

Die Liegenschaftsunterhaltskosten kannst Du von Deiner Steuererklärung abziehen. Bei grösseren Sanierungen bzw. Renovationen lohnt es sich die Konsequenzen auf Deine Steuern frühzeitig anzusehen und die Unterhaltskosten aufgrund Deiner Einkommenssituation zu planen.

Schulden und Schuldzinsen

Sollst Du Deine Schulden erhöhen oder Deine Hypothek aufstocken? Grundsätzlich vermindern alle Schulden bzw. Schuldzinsen Deine Steuerlast. Aber ist es sinnvoll weniger Steuern zu zahlen und dafür Deiner Bank mehr Zinsen? Dies ergibt nur Sinn, wenn die Steuerreduktion höher ist als die Schuldzinsen. Eine sinnvolle Amortisation ist die indirekte Amortisation (Amortisation via Säule 3a Gelder).

Säule 3a Gelder

Je höher Dein Einkommen ist, desto mehr lohnt sich die volle Einzahlung der Säule 3a Gelder. Bist Du Selbständigerwerbend kannst Du 20 % von Deinem Reingewinn einzahlen (Voraussetzung keiner 2. Säule angeschlossen). Die Säule 3a kannst Du bei der Bank oder bei der Versicherung einzahlen. Falls Du keinen zusätzlichen Versicherungsschutz brauchst, zahle die Säule 3a bei der Bank ein.

Einkauf BVG (2. Säule)

Eine weitere Möglichkeit Deine Steuern zu senken, ist der Einkauf in die Pensionskasse Deines Arbeitgebers (oder der Pensionskasse Deiner eigenen Firma). Der Einkauf kann zu 100 % von den Steuern abgezogen werden und ist in der Höhe pro Jahr nicht limitiert. Es gibt aber ein Gesamtmaximum und es muss noch eine Beitragslücke bestehen.

Achtung: Achte darauf, dass die Pensionskasse über einen genügend grossen Deckungsbeitrag verfügt, ansonsten hilfst Du der Pensionskasse mit Deinem Einkaufsbetrag bei der Sanierung.

Weiterbildungskosten

Du kannst Deine berufsorientierte Aus- bzw. Weiterbildungskosten von Deinen Steuern abziehen. Beachte die Begrenzung Deines Kantons in der Höhe des Abzuges. Voraussetzung für den Abzug sind:

  • Erster Abschluss auf der Sekundarstufe II
  • Falls kein Abschluss: vollendetes 20. Lebensjahr

Bist Du Selbständigerwerbend kannst Du sämtliche Aus- und Weiterbildungskosten abziehen, welche mit Deiner Erwerbstätigkeit in Zusammenhang stehen.

Beachte: Falls Du eine Ausbildung mit einem eidg. anerkannten Fachdiplom abschliesst, denke daran, dass Du evtl. einen Teil Deiner Studiengebühren über die Bundesbeiträge zurückfordern kannst (siehe dazu Bundesbeiträge).

Lass Deine Möglichkeiten berechnen

Wir können Dir mit einem entsprechenden Steuertool helfen die einzelnen Szenarien zu berechnen und Dich somit optimal beraten, welche Steuerplanungsmöglichkeit bei Dir am sinnvollsten eingesetzt werden sollte. Melde Dich.

e-Mail